Region: Bayern  

 

ATS-UMZUG

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München Umzug, eines ist sicher, ein Umzug kostet immer jede Menge Geld. Da ist jeder selbstverständlich froh, wenn er irgendwie, zumindest einen Teil erstattet bekommen kann. Zumal es besonders ärgerlich ist, wenn der Umzug berufsbedingt erfolgen muss. Und genau das ist der Punkt, wo sich Vater Staat an den Umzugskosten beteiligt. Und das ist auch wirklich die einzige Möglichkeit, dass man Umzugskosten steuerlich absetzten, kann. Das muss man dem Finanzamt natürlich nachweisen können, dass der Umzug nur deshalb gemacht werden muss, weil es berufsbedingt keine andere Möglichkeit gibt. Das Finanzamt erkennt die Umzugskosten an, wenn die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort bis hin zum Arbeitsplatz mehr wie 1,5 Stunden weniger beträgt. Aber wie gesagt, bevor das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss der Steuerkunde dem Finanzamt, dieses Problem vorweisen können. So beteiligt sich der Staat auch an den Kosten für den München Umzug.