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Steuerermäßigung jetzt auch für Umzüge aus privaten Gründen 06-05-02

Bekannt dürfte sein, dass Kosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen als Werbungskosten absetzbar sind. Solche beruflichen Gründe sind insbesondere die Versetzung an einen anderen Ort, die Aufnahme einer Berufstätigkeit an einem anderen Ort, die Verkürzung der Fahrzeit um mindestens eine Stunde täglich - auch ohne Wechsel des Arbeitgebers, der Bezug oder die Räumung einer Dienstwohnung.

Aber wussten Sie, dass Sie auch für einen Umzug aus privaten Gründen eine Steuerermäßigung erhalten können, wenn Sie den Umzug von einer Spedition durchführen lassen? Tatsächlich ist dies möglich, wie aktuell ein Hinweis in der Gesetzesbegründung zum "Wachstumsgesetz" deutlich macht (BT-Drucks. 16/643 vom 14.2.2006).

STEUERRAT: Von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und Aufwendungen für solche Dienstleistungen können bis zu 3 000 EUR mit 20 %, höchstens 600 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).

Ausführliche Erläuterungen bekommen Sie im Steuerfachportal www.steuerrat24.de   in der Rubrik "Umzug".

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Quelle: www.openpr.de  
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