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Ummeldung eines Fahrzeugs 08-07-03

Heutzutage hat, statistisch gesehen, jeder zweite Bundesbürger ein Fahrzeug. Beim Umzug sind einige Dinge zu beachten:

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) legt fest, dass Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter unverzüglich zu melden sind.

Bei Umzügen innerhalb eines Zulassungsbezirks ist nur die Adresse im Fahrzeugschein zu ändern und der Versicherung die neue Anschrift mitzuteilen.

Adressänderungen im Kfz-Schein können zusammen mit der Ummeldung bei Einwohnermeldeämtern, Meldestellen oder Bürgerbüros erledigt werden (ca.10 Euro).

Etwas teurer ist der Umzug in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis(ca.20 Euro). Zusätzlich müssen neue Nummernschilder erworben werden(ca.30 Euro).

Folgende Unterlagen sind notwendig:

- Kfz-Brief
- Kfz-Schein
- HU-Bericht
- Versicherungsdoppelkarte
- Personalausweis
- HU-Bericht
- AU-Bericht
- Bei Ausländern (auch EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis - die alten Nummernschilder

Wenn die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Fahrzeugs voraussichtlich nur vorübergehend ist, genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug das Kennzeichen zugeteilt hat

Für einen geringen Betrag oder sogar umsonst übernehmen Kfz-Zulassungsdienste die Ummeldung; auch viele Versicherungen bieten diesen Service.

Bei neuen Nummernschilder kann man bei vielen Gemeinden ein Wunschkennzeichen mit den eigenen Initialen oder einer Glückszahl aussuchen und reservieren.   
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